Mitmachen als Zustifter/in
Mit einer Zustiftung zum Grundstockvermögen können Sie sich bei uns engagieren.
Im Falle einer Zustiftung wird der gestiftete Betrag dem Grundstockvermögen zugeführt. Dieser Betrag verbleibt im Stiftungsvermögen und nur die Erträge hieraus können ausgegeben werden.
Für diesbezüglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.